Wir schlagen Personen vor, die im Rahmen des Europäischen Haftbefehls gesucht und inhaftiert wurden, um die Vollstreckung eines Haftbefehls und die Abschiebung nach Polen zu vermeiden.
Die Durchführung eines solchen Verfahrens kann die Einleitung von im Exekutivstrafrecht vorgesehenen Verfahren beinhalten, die zur Aufhebung des EuHB führen können.