Unlauterer Wettbewerb

Geschäftsgeheimnis

Eine Handlung des unlauteren Wettbewerbs ist die Weitergabe, Offenlegung oder Verwendung von Informationen, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen, oder die Beschaffung von Informationen von einer nicht autorisierten Person, wenn sie die Interessen des Unternehmers bedrohen oder verletzen.

In dieser Hinsicht unterstützen wir Kunden dabei, in ihren Unternehmen vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, damit es nicht zu Informationslecks kommt. Wir führen entsprechende Vertraulichkeitsklauseln in unsere Verträge ein, schulen Mitarbeiter und raten dazu, Transportunternehmen mit entsprechenden Warnhinweisen zu kennzeichnen.

Wir analysieren, ob im Einzelfall ein Geschäftsgeheimnis bekanntgegeben wurde oder nur ein Informationsleck vorliegt.

Bei rechtswidriger Veröffentlichung eines Geschäftsgeheimnisses beraten wir Sie bei der Auswahl eines wirksamen Rechtsschutzes. In diesem Zusammenhang fordern wir den Täter auf, die verbotenen Aktivitäten einzustellen, die Auswirkungen der verbotenen Aktivitäten zu beseitigen und den verursachten Schaden gut zu machen.

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