Unlauterer Wettbewerb

Mitarbeiter abwerben

Einer der häufigsten Formen des unlauteren Wettbewerbs in unserer beruflichen Praxis ist das Abwerben von Mitarbeitern. Ein solches Vorgehen ist für den Arbeitgeber in der Regel äußerst schmerzhaft. Der Angestellte, besonders der Ältere, kennt genau das Know-how der Firma des Arbeitgebers und ist somit ein Leckerbissen für den Auftragnehmer.

Oft werden nicht nur leitende Angestellte, sondern auch untergeordnete Angestellte auf diese Weise übernommen, um den Betrieb des Unternehmens einfach zu lähmen. In diesem Fall ist es für Unternehmer schwierig, in kurzer Zeit einen Ersatz zu finden.

Die Anwaltskanzlei berät Klienten, welche rechtlichen Schritte zu unternehmen sind, wenn jemand einen Mitarbeiter abwirbt oder versucht, ihn ,,zu übernehmen“.

Wir vertreten Sie gegenüber den Täter, indem wir die Einstellung rechtswidriger Handlungen, die Beseitigung ihrer Folgen und den Schadenersatz einfordern, die mit solchen Handlungen verbunden sind.

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