Auf dem Gebiet des Erbrechts vertreten wir Mandanten bei der Feststellung des Erwerbs einer Erbschaft und anschließend der Erbschaftsaufteilung.
Unser Ziel ist es, dass der Kunde das ihm zustehende Vermögen so weit wie möglich erhält, damit der Wert der zugeteilten Komponenten so genau wie möglich dem in der Bestätigung des Erwerbs der Erbschaft angegebenen Anteil an der Erbschaft entspricht.
Aufteilung des Eigentums ist sensu stricto Aufteilung des Miteigentums, die durch Abschluss eines Vertrages oder anhängige Gerichtsverfahren erfolgen kann. Unsere Anwaltskanzlei berät im Bereich der Immobilienaufteilung und bietet auch die Vertretung in Gerichtsverfahren an. Unsere umfangreiche Erfahrung im Bereich der gütlichen und gerichtlichen Verteilung von Vermögenswerten ermöglicht es uns, Dienstleistungen nach den höchsten Standards der Rechtsberatung zu erbringen.