Rechtsstreitigkeiten umfassen die Vertretung in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen. Wir vertreten Mandanten auch in Vollstreckungsverfahren. In jeder Phase des Streits versuchen wir, eine für den Kunden günstige Lösung zu finden.
In mehrjähriger Praxis hatten wir die Möglichkeit, sowohl natürliche als auch juristische Personen zu vertreten – in Zahlungs- und Schadensersatzverfahren, bei der Anerkennung von Vertragsbestimmungen als verboten, bei der Begründung des Bestehens eines Gesetzes oder einer Rechtsbeziehung oder in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Wir haben auch Verfahren zum Schutz des geistigen Eigentums und zum Schutz des unlauteren Wettbewerbs eingeleitet.